Der MJA Plauen e.V. (Träger von Mobiler Jugendarbeit und Schulsozialarbeit) sucht ab sofort eine(n) neue(n) Mitarbeiter:in für die „Schulsozialarbeit“ an einer Oberschule in Plauen. Zu besetzen ist eine befristete Stelle als Schwangerschafts- und Elternzeitvertretung in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt bei entsprechender Qualifizierung in Anlehnung an den TVöD-SuE (S 12).
Arbeitsinhalte sind:
- Umsetzung der Kontaktzeiten an der jeweiligen Kooperationsschule
- Einzelarbeit (individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung der SchülerInnen bei verschiedensten Themen der Lebensbewältigung)
- Gruppen-/ Projektarbeit, Klassenprojekte, Präventionsprojekte
- Kooperations- und Netzwerkarbeit (innerschulisch und außerschulisch)
- Gemeinwesenarbeit
- Reflexion, Evaluation und Dokumentation der sozialpädagogischen Arbeit
- Konzeptionelle Weiterentwicklung des Arbeitsbereiches
- Büro-/ Verwaltungstätigkeiten
Erforderliche Voraussetzungen:
- abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik (Diplom/ BA/ MA) oder vergleichbarer Abschluss, der nach der aktuellen Förderrichtlinie der Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen förderfähig ist
- Interesse für die Themen und Lebenswelten junger Menschen
- Empathiefähigkeit
- hohes Maß an Kommunikations- und Kontaktfähigkeit
- ausgeprägte Team- und Kooperationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit und selbstständige Arbeitsweise, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit
- Erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge
- Erfahrungen im Bereich der Jugend-/ Jugendsozialarbeit sind vorteilhaft
Wir bieten:
- ein spannendes und abwechslungsreiches Aufgabenfeld
- vielfältige Möglichkeiten, eigene Fähigkeiten und Interessen aktiv in die Arbeit einzubringen
- Einbindung in ein erfahrenes, kollegiales und qualifiziertes Team
- flexible Arbeitszeiten und moderne Arbeitsbedingungen
- gutes Betriebsklima
Interessiert?
Dann senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an:
schulsozialarbeit@mjaplauen.de
oder per Post an:
MJA Plauen e.V.
Susann Schrödter
Stresemannstr. 3
08523 Plauen
Diese Maßnahme wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert aus Mitteln des vom Kreistag des Vogtlandkreises beschlossenen Haushaltes.
